Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

  • Leistungsbeschreibung

    Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

    Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.

    Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

    • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
    • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

    Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
    Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grun
    dstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

    • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
    • Person, die das Grundstück kaufen möchte.
  • Zuständige Stelle

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

  • Verfahrensablauf

    Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

    Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

  • Fristen

    keine

  • Erforderliche Unterlagen

    Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

  • Kosten

    Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen, richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.

  • Vertiefende Informationen

  • Hinweise

    keine

  • Rechtsbehelf

    keinen

  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende