Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen
Leistungsbeschreibung
Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.
Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.
Voraussetzungen
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Hinweise
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Sonja GirschikGebührenveranlagung und Bestattungswesen