Wasseranschluss anmelden
Leistungsbeschreibung
Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.Voraussetzungen
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Hinweise
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Sonja GirschikGebührenveranlagung und Bestattungswesen