Gaststättengewerbe – Gestattung bis zu vier Tagen beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar
- unter erleichterten Voraussetzungen,
- auf Widerruf.
Hinweis: Weder eine Gaststättengestattung noch eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie für die bloße Abgabe von
- alkoholfreien Getränken,
- unentgeltlichen Kostproben,
- bereits zubereiteten Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb für die Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste.
Voraussetzungen
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Bearbeitungsdauer
Hinweise
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Sonja GirschikGebührenveranlagung und Bestattungswesen